GRÜNE: Qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung weiter vorantreiben

von fraktion

Seit 2008 kooperieren SPD und Grüne in der Stadt Kassel. Eines der Hauptziele der Regierungsfraktionen ist die Verbesserung und Ausweitung der Kinderbetreuung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf habe die positive wirtschaftliche Entwicklung Kassels ermöglicht. „Mit dem jetzigen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes ist klar, dass die Landesregierung keine Möglichkeiten mehr hat, fortschrittliche Kommunen zu bestrafen“, so Gernot Rönz, Fraktionsvorsitzender der grünen Rathausfraktion. Im Landtagswahlkampf 2009 hatte die CDU vollmundig versprochen, jedem Träger die Kosten zu erstatten, der die nach Mindestverordnung festgelegte Erhöhung des Personals in Kindertagesstätten umsetzt. „Die CDU beging nach der Wahl Wortbruch und ließ all die Kommunen im Regen stehen, die sich bereits auf dem Weg gemacht haben.“

 

Die Grünen lasten der CDU aber nicht nur den Wortbruch bei der Finanzierung der Qualitätsverbesserung an. Auch die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Unterdreijährige scheitere daran, dass die Landesregierung nicht bereit ist, die nötigen Investitionen ähnlich wie die Museumsneubauten außerhalb des Kreditrahmens zu genehmigen.  „Die Qualität unserer Kinderbetreuung hat den Wirtschaftsstandort Kassel gestärkt“, so Gernot Rönz. Das hessische Verwaltungsgericht hat jetzt geurteilt, dass zeitnah ein finanzieller Ausgleich für die bestellte Leistung erfolgen muss. Der Sinn der Mindestverordnung stehe außer Frage, nur habe das Land die Kommunen bei der Finanzierung bisher allein gelassen. „Jetzt ist nicht nur politisch, sondern auch rechtlich klar, dass uns der Ausbau und die Verbesserung der Kinderbetreuung etwas Wert sein muss. Wir erwarten daher erstens eine schnelle Finanzierungslösung zu den höheren Personalkosten und zweitens ein deutliches Signal der Landesregierung, dass sie auch beim Ausbau der gesetzlich vorgeschriebenen Unterdreijährigenbetreuung die Realitäten anerkennt. Es kann nicht sein, dass die nötigen Investitionskosten für den Gesetzesanspruch ab 2013 weiterhin unter dem Deckel des normal Investitionsrahmens fallen.“

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