Freier Eintritt zu Schwimmbädern

von fraktion

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre haben bis Ende des Jahres freien Eintritt zu allen öffentlichen Bädern der Stadt Kassel. Dies hat die CDU-Fraktion in einem Antrag gefordert, obwohl die Regelung bereits in Kraft ist. Das sollte aus Sicht der Grünen keine Praxis sein. Dennoch: „Wir möchten darüber sprechen und beraten. Das Thema soll in den parlamentarischen Geschäftsgang, und da war es bisher nicht, so das Argument der antragstellenden Fraktion“, erläutert Anja Lipschik, sozialpolitische Sprecherin der Rathausgrünen.


Beraten und gemeinsam beschließen

Für die Grünen ist es ein guter Antrag, und die Begrenzung auf das Jahr 2022 ist richtig. Denn am Ende des Sommers geht es darum zu wissen, wo wir in Bezug auf die Pandemie stehen und was die Entscheidung bedeutet: Soll diese Maßnahme verstetigt werden? Was muss dafür in den Haushalt eingestellt werden? „Lassen Sie uns darüber beraten und gemeinsam beschließen. Das ist der richtige Weg“, fordert Lipschik. „Denn freiwillige Leistungen in einer Kommune sind ein kostbares Gut. Nur vier bis sechs Prozent beträgt der Spielraum eines kommunalen Haushalts für freiwillige Leistungen.“ Die Grünen-Fraktion setzt sich seit 2008 für die Kasseler Bäderlandschaft ein und hat zum Erhalt des Freibads Wilhelmshöhe beigetragen. Denn die Grünen sind davon überzeugt, dass Schwimmen für Kinder und Jugendliche von sehr großer Bedeutung ist.


Immer eine ganzheitliche Betrachtung

Aufgrund begrenzter finanzieller Mittel muss es in der Politik aber immer eine ganzheitliche Betrachtung, ein Abwägen und Entscheiden geben. Vorausgehen muss dem der Diskurs, die Beratung und das Finden von Mehrheiten im Parlament. „Das ist unsere gemeinsame Aufgabe. Ein guter Grund für eine Sache ist das eine, die Prioritätensetzung und der ehrliche Austausch darüber, was umgesetzt werden könnte und was dann dafür nicht, ist das andere. Lassen Sie uns diesen Kern des Parlamentarismus pflegen und keine Abkürzungen gehen. In diesem Sinne hat dieser Antrag eine hohe Rechtfertigung – auch wenn die Maßnahme schon läuft.“

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