Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden leichter installieren

von fraktion

Das hessische Kulturministerium hat neue Grundlagen zur Bewertung von geplanten Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden geschaffen. In der Regel ist die Installation zu genehmigen.

 

„Diese Neuerung ist wichtig für jede einzelne Prüfung, die die Denkmalschutzbehörde bei jedem Antrag durchführen muss. Mit den vorher geltenden Regeln war es für die Behörde oft nicht möglich, Solaranlagen zu genehmigen, was in Zeiten der Energiekrise zu Unverständnis geführt hat“, bewertet Lucian Hanschke, Sprecher für Denkmalpflege der Grünen Rathausfraktion Kassel, diese positive Entwicklung. „Eine Absage für die Installation kommt nur noch in Frage, wenn eine ‚erhebliche Beeinträchtigung des Kulturdenkmals‘ entsteht. Und auch in so einem Falle sind alle Möglichkeiten zu nutzen, wie die ‚Beeinträchtigung‘ so reduziert werden kann, dass eine Installation möglich ist oder es soll eine Alternative zur eigentlich gewünschten Installation aufgezeigt werden.“

 

„Das erhöht den Spielraum für Installationszusagen in großem Maße. Den brauchen wir auch – wir haben so viele motivierte Menschen, die ihre denkmalgeschützten Gebäude zeitgemäß gestalten und einen eigenen Beitrag zur Energieunabhängigkeit und zum Klimaschutz leisten wollen“, bekräftigt Hanschke den Impuls in der neuen Bewertung.

 

Die neuen Vorgaben sind für die Denkmalschutzbehörde der Stadt handlungsleitend. Die Behörde ist dazu aufgefordert, ihren Ermessens- und Genehmigungsspielraum auszuschöpfen, um möglichst zu einer positiven Bewertung des jeweiligen Antrags auf Installation einer Solaranlage zu kommen.

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