Grüne zum Urteil des Bundessozialgerichts: Weg frei für korrekte Zahlen

von fraktion

Das Urteil des Bundessozialgerichts, welches die Höhe der Hartz-IV-Sätze für Kinder bis 14 Jahre in der jetzigen Form als verfassungswidrig ansieht, betrachten die Grünen im Rathaus als großen Erfolg für die Kinder. Die bisherige Regelung sieht für Kinder bis einschließlich 13 Jahren lediglich ein Sozialgeld in Höhe von 211 Euro vor. Die Entscheidung des Kasseler Sozialgerichts sei nun ein deutliches Zeichen, dass die Bundesregierung sich nicht länger um ihre Verantwortung gegenüber den Kindern drücken könne.

Seit Jahren fordern die Grünen auf allen Ebenen eine deutliche Anhebung des Regelsatzes. Auch viele unabhängige Studien zeigen, dass gerade bei Kindern der Satz nicht mehr dem Mindestbedarf entspricht. Mit einer unabhängigen Kommission könnte man den Regelsatz am Bedarf aller Kinder ausrichten.

„Die Bundesregierung ist nun am Zug endlich beim Thema Kinderarmut zu handeln, „Der Druck, der aus den zu gering bemessenen Hartz-IV Leistungen für Kinder entsteht, fällt leider den Kommunen auf die Füße. Dies haben wir schon immer kritisiert. Die Kommunen können hier nicht alles auffangen und brauchen ihre Ressourcen für die Kinderbetreuung, Jugendarbeit oder die kommunale Bildungsverantwortung in Schulen“, so Anja Lipschik sozialpolitische Sprecherin der grünen Rathausfraktion.

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