Grüne: LWV-Entschuldigung bei misshandelten Heimkindern überfällig

von fraktion

Nach Ansicht des behindertenpolitischen Sprechers der Kasseler Rathausfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ottmar Miles-Paul, ist die von der CDU, FDP und den Grünen in die LWV-Verbandsversammlung eingebrachte Resolution für eine Entschuldigung bei bis in die 70er Jahre hinein misshandelten Heimkindern mehr als überfällig. Diese Initiative könne auch eine gute Möglichkeit sein, die immer noch weit verbreitete Aussonderungspraxis von Menschen in Sondereinrichtungen kritisch unter die Lupe zu nehmen und neue Wege zu gehen.

„Viel zu lange wurden die erlittenen Misshandlungen von ehemaligen Heimkindern von den verschiedenen Seiten totgeschwiegen oder ignoriert. Deshalb ist die LWV-Resolution nun ein wohltuendes Signal an die Betroffenen, aber auch an die Gesellschaft generell. Die Geschichte hat immer wieder auf erschreckende Weise gezeigt, dass das, was hinter verschlossenen Türen angeblich nur zum Wohle der Betroffenen getan wird, oft auch entscheidende Schattenseiten aufgewiesen hat. Deshalb hoffe ich, dass die Resolution des LWV auch dazu genutzt wird, das derzeitige Hilfesystem des LWV für behinderte Menschen, das nach wie vor noch in weiten Teilen auf Aussonderung statt auf Integration setzt, kritisch zu beleuchten“, erklärte Ottmar Miles-Paul. In Ländern wie Neuseeland oder Kanada wird die Unterbringung behinderter Menschen in großen Sondereinrichtungen zunehmend unter dem Gesichtspunkt von Menschenrechtsverletzungen abgelehnt. Alternativen in kleinen überschaubaren Gruppen in familiärer Atmosphäre und Größe seien dort schon fast Standard.

„Wenn man sich damit beschäftigt, welches Unrecht in der Vergangenheit getan wurde, kann dies auch eine Chance sein, einen kritischen Blick auf die heutige Praxis zu werfen. Dabei braucht man sich selbst oftmals nur die Frage stellen, ob man selbst so leben möchte, wie man andere Menschen unterbringt und versorgt“, so Miles-Paul.

Diese Website verwendet Cookies – nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Verstanden