Bebauungspläne künftig klimaverträglich gestalten

von fraktion

Klimaschutzaspekte müssen aus Sicht der Grünen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen einen deutlich höheren Stellenwert erhalten. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung hatte die grüne Sprecherin für Klimaschutz, Eva Koch, bemängelt, dass in mehreren B-Plänen die aktuellen Beschlüsse zur Klimaneutralität Kassels bis 2030 nicht beachtet werden. Stattdessen werde nur Bezug auf das Klimaschutzkonzept 2012 genommen, das nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht.

Angemessene Berücksichtigung

„Wir fordern bei allen B-Plänen eine angemessene Berücksichtigung von Klimaschutzmaßnahmen. Es darf nicht sein, dass entsprechende Festsetzungen als ‚unnötige Einschränkung des Spektrums an Möglichkeiten‘ bewertet werden, so wie im aktuellen B-Plan für die Fläche des ehemaligen Kinderkrankenhauses Park Schönfeld“, bezieht Koch Stellung.

Während der Umwelt- und Naturschutz in der Regel durch umfangreiche Gutachten berücksichtigt werden, komme der Klimaschutz in der fachlichen Bewertung häufig noch viel zu kurz. „Die Nutzung erneuerbarer Energien, zum Beispiel in Form von Photovoltaikanlagen, beste energetische Standards für Neubauten und die Einbindung in Quartierskonzepte mit Nutzung von Fern- oder Nahwärme muss zukünftig selbstverständlich sein“, fordert Koch.

Klimaneutralität 2030

Aus Sicht der Grünen lässt sich diese Forderung auch aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 2019 ableiten, in dem sich Kassel zum Ziel gesetzt hat, bis 2030 klimaneutral zu werden. Der Beschluss legt fest, dass alle Entscheidungen der kommunalen Selbstverwaltung künftig hinsichtlich dieser Zielerreichung zu prüfen sind.

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