Erfolg
für
Klima-, Natur- & Umweltschutz
Warum ist das so? Für ein Gelingen der Energiewende braucht es ein aktives Mitwirken und Unterstützen der Bürgerinnen und Bürger.
Der Betrieb eines Balkonkraftwerks schafft genau dafür die Voraussetzung. Die Solarenergie wird nämlich nicht einfach ins Netz der Städtischen Werke eingespeist und später vergütet. Der wirtschaftliche Nutzen ergibt sich vielmehr aus der vom Balkonkraftwerk erzeugten Energie, die selbst, direkt vor Ort, im eigenen Haushalt verbraucht wird.
Um den wirtschaftlichen Nutzen des Balkonkraftwerks zu erhöhen, kommt es somit darauf an, in Zeiten mit hoher Solareinstrahlung -und damit einer hohen Eigenerzeugung-einen entsprechend hohen Stromverbrauch in der eigenen Wohnung entgegenzustellen.
Also z.B. die Waschmaschine, die Spülmaschine oder das Laden eines Elektroautos genau dann zu starten, wenn draußen die Sonne scheint. Dann nämlich ist der wirtschaftliche Nutzen für mich persönlich, aber auch für das gesamte Energiesystem am größten. In der Energietechnik spricht man hier deshalb von Flexibilisierung der Nachfrage.
Diese Auseinandersetzung mit der Art und Weise des Stromverbrauchs im eigenen Haushalt und die Möglichkeit, zumindest einen Teil davon aus einer eigenen Solaranlage zu decken, macht die Bürgerinnen und Bürger zu aktiven Teilnehmer*innen der Energiewende. Das allein rechtfertigt schon ein eigenes kommunales Förderprogramm in diesem Segment.
Ganz wichtig dabei: Dies gilt nicht nur für Bürgerinnen und Bürger mit Eigenheim und entsprechenden Dachflächen, sondern natürlich auch für Mietswohnungen, die z.B. über einen Balkon oder kleinen Garten mit Anbringungs- oder Aufstellmöglichkeit für Solarmodule verfügen.
Bei uns in Kassel kann das Förderprogramm womöglich eine besondere Wirkung erzielen, weil es von einer städtischen Solarkampagne begleitet wird.
Die städtische Förderrichtlinie soll in Kürze veröffentlicht werden.
Neben der Anhebung der max. Leistung von 600 auf 800 Watt, die ins Netz eingespeist werden darf, gelten bei Balkonkraftwerken folgende weitere Verbesserungen:
Weniger Bürokratie: Die Meldepflicht für Balkonkraftwerke bei dem zuständigen Netzbetreiber ist entfallen. Weiter nötig ist die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur – jedoch mit deutlich weniger Angaben.
Stromzähler: Auch die Pflicht für einen zusätzlichen Stromzähler für ein Balkonkraftwerk ist weggefallen. Übergangsweise ist auch der Einsatz alter Ferraris-Zähler möglich.
Die wohl wichtigste Neuerung ist jedoch die erhöhte elektrische Leistung von600 auf 800 Watt, die ins Netz eingespeist werden darf. Diese Angabe bezieht sich auf den Wechselrichter. Hier wird der erzeugte Gleichstrom der Solarmodul ein Wechselstrom umgewandelt, der dann in das Stromnetz eingespeist wird.
Autor: Dr. Martin Hoppe-Kilpper (2024)