Kosten der Unterkunft: Lipschik (Grüne): Knackpunkt ist die Angemessenheit

von fraktion

„Auch mit der Aufhebung der Pauschale für die Erstattung der Unterkunftskosten ist für viele Menschen keine Übernahme der tatsächlichen Kosten verbunden“ so Anja Lipschik sozialpolitische Sprecherin der Grünen im Rathaus. Denn die so genannte „Angemessenheit“ sei der Dreh- und Angelpunkt und die Mietobergrenzen bestimme die Stadt Kassel. Diese Grenzen seien im Rahmen der Pauschale so niedrig gewesen, dass über die Hälfte der Leistungsempfängerinnen und -empfänger die Differenz zu den tatsächlichen Kosten von ihrem Regelsatz hatte bezahlen müssen. Die Pauschale sei mit dem Gesetz nicht vereinbar, vor allem aber sei sie zu niedrig gewesen und das sei für die Menschen der entscheidende Nachteil.

Während alles auf die Abschaffung der Pauschale und die rückwirkende Entschädigung schaue, tritt ab 1. Juli 2010 die „Neuregelung zur Bemessung der Leistungen für Unterkunft und Heizung“ in Kraft. Wir wollen wissen, was sich bei der „Angemessenheit“ verändert hat, damit wir genau sagen können, womit wir nicht einverstanden sein werden“ so Anja Lipschik und kündigt damit eine umfangreiche Anfrage im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Sport an. Dies betreffe auch die Höhe der geplanten, rückwirkenden Nachzahlungen. Der Wille des Gesetzgebers sei, dass die Menschen mit dem gezahlten Geld für Unterkunft und Heizung auskommen können müssen. „Für Kassel heißt dass, die Neuregelung muss diesem Ziel gerecht werden und hier werden wir dranbleiben“, so Anja Lipschik abschließend.

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