Hessisches Gleichberechtigungsgesetz hat auch nach 2006 seine Berechtigung

von fraktion

Die Erwerbstätigkeit von Frauen mit gleichberechtigter Teilhabe an Führungspositionen in Wirtschaft und Wissenschaft, Handel, Industrie und Verwaltung stehen für die Kasseler Grünen im Mittelpunkt ihrer Fordrungen zum internationalen Frauentag am 8.März 2006.

Die Forderung der Grünen richtet sich hier vor allem an die Hessische Landesregierung, ein eindeutiges Bekenntnis für die Fortführung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes abzugeben.

Das seit 1993 bestehende Gesetz läuft zum Ende des Jahres 2006 aus und es gibt noch keine eindeutigen Signale, wie es weitergeht.

Gerade vor der Kommunalwahl erwarten die Frauen in Hessen ein eindeutiges Bekenntnis zur Frauenförderung, so Elisabeth König.

Auf keinen Fall darf es zu einer Verschlechterung der bisher geltenden Rechte von Frauenbeauftragten kommen. Das Gesetz dient als Instrument zur Durchsetzung von Chancengleichheit, und darf nicht aufgeweicht werden.

Im Gegenteil, wir brauchen wirksamere Beteiligungsrechte für Frauenbeauftragte. Das bisher geltende Widerspruchsrecht reicht nicht um Frauenrechte wirksam durchzusetzen. Deswegen fordern die Grünen ein Klagerecht für Frauenbeauftragte und die Einführung von Sanktionen bei Nichtumsetzung des HGIG.

Die nach dem jetzigen Gesetz im zweijährigen Turnus vorgelegten Frauenförderpläne haben eine Transparenz erbracht, die Aussagen über die Beschäftigtenstruktur ermöglichen. Damit können sie als Grundlage für gezielte Frauen-Fördermaßnahmen genutzt werden. Deswegen sind die Frauenförderpläne ein ganz wichtiges Instrument, welches auf jeden Fall erhalten bleiben muss.

Selbstverständlich darf auch nicht an der finanziellen Ausstattung und der personellen Besetzung der Frauenbüros gespart werden.

„Leider haben wir im Jahr 2006 die gleiche Repräsentanz von Frauen und Männern auf allen Ebenen (Besoldungs- und Vergütungsgruppen) noch nicht erreicht, deswegen ist das Thema immer noch und immer wieder aktuell“, so Elisabeth König.

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