Haushaltsgenehmigung: Grüne kritisieren RP wegen Planlosigkeit und pauschaler Kürzungsauflagen

von fraktion

Die grüne Rathaus-Fraktion kritisiert den Regierungspräsidenten für seine Äußerungen im Rahmen der Genehmigung des Haushaltes der Stadt Kassel. Gleichzeitig freuen sich die Grünen, dass nun endlich Planungssicherheit für die Caricatura, neue Betreuungsplätze für Unterdreijährige, eine Stärkung der Qualitätsverbesserung in Kindertagesstätten sowie die Wertschätzung von Migrantenkultur besteht. „Wir freuen uns, dass der Regierungspräsident die Sparbemühungen ausdrücklich anerkennt, haben aber kein Verständnis für die zunehmende politische Einmischung in Einzelprojekte. Die Liste der Einzelfälle von Projekten in Millionenhöhe, die der RP ‚automatisch’ genehmigt, wird immer länger. Dagegen ist die Summe der sogenannten ‚freiwilligen Ausgaben’ vergleichsweise gering“, so Gernot Rönz, der haushaltspolitische Sprecher der grünen Rathausfraktion.

Die grüne Rathausfraktion kritisiert den Regierungspräsidenten auch für die zeitliche Verzögerung der Haushaltsgenehmigung. „Mittlerweile sind mehr als 5 Monate seit der Haushaltsgenehmigung vergangen. Wir fragen uns, ob nicht auch hier hohe Kosten für die Stadt Kassel entstehen, wenn durch eine verzögerte Genehmigung Projekte nicht gestartet werden können“, kritisiert Rönz. Insgesamt halten die Grünen auch von den Ratschlägen des Regierungspräsidenten wenig, die eine deutliche Einmischung in die politische Schwerpunktsetzung der vom Volk gewählten Stadtverordnetenversammlung und des vom Volk gewählten Oberbürgermeisters bedeuten. „Vor zwei Jahren hat der Regierungspräsident sich gegen einen schnelleren Ausbau der Betreuung unter Dreijähriger ausgesprochen und die Qualitätsverbesserung gestoppt. Heute steht das Thema ganz oben auf der politischen Tagesordnung in ganz Deutschland. Selbstverständlich werden wir weiterhin Sparbemühungen der Stadt Kassel unterstützen, ein pauschales Streichen sozialer Projekte ist allerdings nicht sinnvoll und führt langfristig oftmals zu höheren Kosten. Es kann nicht im Interesse der Aufsichtsbehörde sein, wenn aus gekürzten freiwilligen Leistungen, dann höhere gesetzliche Leistungen entstehen“, so Gernot Rönz.

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