Grüne: Wahlschablonen für Blinde sind konkretes Ergebnis der Gleichstellungsgesetzgebung

von fraktion

Der behindertenpolitische Sprecher der Kasseler Rathausfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ottmar Miles-Paul, freut sich über die Bereitstellung von Wahlschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen bei der anstehenden Bundestagswahl. Dieses Angebot, das von den Blindenverbänden koordiniert und vom Bundesinnenministerium finanziert wird, sei ein gutes Beispiel dafür, dass Gleichstellungsgesetze für behinderte Menschen eben doch mehr Selbstbestimmung und Gleichstellung für die Betroffenen bringen und dies auch praktisch machbar ist. Die Verabschiedung eines Antidiskriminierungsgesetzes, in dem auch behinderte Menschen aufgenommen werden, sei daher eine logische Konsequenz für die Weiterentwicklung der Rechte behinderter Menschen.

„Wenn am Sonntag in Kassel und in anderen Städten und Gemeinden blinde und sehbehinderte Menschen mit Hilfe von Wahlschablonen gleichberechtigt und weitgehend eigenständig an der Bundestagswahl teilnehmen können, dann ist dies ein ganz konkretes Ergebnis des Behindertengleichstellungsgesetzes auf Bundesebene. Ohne dieses Gesetz würden sich die Behörden wahrscheinlich immer noch hinter der noch bis Ende 2001 hochgehaltenen Argumentation ‚das geht nicht’ verstecken,“ erklärte Ottmar Miles-Paul. Die Grünen fordern daher blinde und sehbehinderte Menschen auf, diese noch recht neue Möglichkeit der eigenständigen Teilnahme an Wahlen auch wahrzunehmen und treten dafür ein, dass bei allen Weiterentwicklungen von Wahlsystemen, wie zum Beispiel der Abstimmung per Computer, ein barrierefreier Zugang für alle Wahlberechtigten im Vordergrund stehen müsse.

„Das Beispiel der Wahlschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen zeigt sehr anschaulich wie wirksam Gleichstellungsgesetze für behinderte Menschen in der Praxis sein können. Deshalb tut es auch dringend Not, dass das Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet und darin behinderte Menschen mit aufgenommen werden, um diesem Personenkreis auch einen Schutz vor Benachteiligungen im zivilrechtlichen Bereich zu bieten,“ so Miles-Paul.

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