GRÜNE: Trinkwasserqualität sichern!  

von fraktion

Die GRÜNE Fraktion warnt davor, das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur Kalkulation der Wasserpreise zu missbrauchen. „Preisdrückerei auf Kosten der Qualitätsstandards kann nicht Absicht der Rechtsprechung sein. Es kann nicht Ziel des Urteils sein, die hohen Anforderungen an die Wasserversorgung zu unterlaufen und es kann auch nicht der Sinn sein, die Existenz von kleinen und regionalen Versorgern mutwillig zu gefährden“, ist sich Helga Weber, die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion, sicher. „Sinnvoll ist die Offenlegung der Kalkulation der Wasserpreise durch Kommunalaufsicht und Kartellbehörden, ebenso wie die Klarstellung der umwelt- und sozialpolitischen Maßgaben der Wassergewinnung und -verteilung. Wasser muss weiterhin höchsten Anforderungen an Güte und wohnortnaher Gewinnung zur Verfügung gestellt werden.“

Der Jubel aus Wiesbaden deute allerdings darauf hin, so befürchtet die Umweltpolitikerin, dass die schwarz-gelbe Landesregierung mit diesem Urteil die Gelegenheit nutzen wolle, die kommunalen Unternehmen ins Abseits zu manövrieren und der Privatisierung die Türen weit zu öffnen. Wenn die Städtischen Werke den Wasserpreis um die geforderten 37% senken müssten, dann würden möglicherweise alle Pläne zur Regionalisierung und Umstellung der Versorgung auf Erneuerbare Energien in Frage gestellt werden. Gewinner einer solchen Politik wären die großen Konzerne, denen die ausgehungerten Stadtwerke dann auf dem Silbertablett serviert würden.

„Genau das darf nicht passieren! Gerade jetzt, wo sichtbar geworden ist, welch große Bedeutung Stadtwerke und regionale Versorgungsverbände für eine zukunftsorientierte Versorgung mit Strom und Wasser haben, darf die Wiesbadener Kartellbehörde nicht zum Vollzugsorgan einer neoliberalen Politik werden, die wieder Morgenluft wittert!“ fordert Weber.

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