Grüne: Kommunale Kompetenzen bei der Arbeitsförderung erhalten

von fraktion

Dass sich die Arbeits- und Sozialministerkonferenz vergangene Woche in Berlin einstimmig für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen hat, um die Arbeitsgemeinschaften (Argen) zu erhalten ist nach Ansicht der Grünen Rathausfraktion das richtige Signal, um Klarheit für die fast 25.000 Betroffenen zu schaffen. „Die Rahmenbedingungen bei der Bewältigung der hohen Arbeitslosigkeit müssen besser und nicht schwieriger werden“,  erklärt der arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Grünen im Kasseler Rathaus, Karl Schöberl. „Wir sind froh, über die Signale, dass die Arbeitsförderung Kassel (AfK) weiterhin die Betreuung, Beratung und Förderung der so genannten Harz IV-Empfänger aus einer Hand gewährleisten kann.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Mischverwaltungen, bestehend aus Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen, wie hier in Kassel die AfK, beanstandet. Im Juni hatte die Kasseler Stadtverordnetenversammlung auf Antrag der Grünen deutliche Forderungen zur nun erforderlichen Neuregelung der Arbeitsförderung formuliert. „Eine Zusammenführung der verschiedenen Leistungen für die betroffenen Menschen kann am besten auf der kommunalen Ebene erfolgen. Das Prinzip, die Hilfen aus einer Hand anzubieten, hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Notfalls müssen durch eine Änderung des Grundgesetzes die Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten der Kommune bei der Arbeitsförderung erhalten bleiben“, so Karl Schöberl

Nach Monaten der Unsicherheit, wie die Hilfe für Arbeitssuchende zukünftig organisiert werden soll, müssten nun die eigentlichen Aufgaben mit ganzer Kraft angepackt werden. „Insbesondere die Integration von Langzeitarbeitslosen muss über Schulungen und Qualifizierungen gelingen“, so Karl Schöberl

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