GRÜNE: „Gefahr durch Feinstaub kann sich nicht in Luft auflösen!“

von fraktion

Vor einer Verharmlosung der Debatte um die Luftbelastung durch überhöhte Feinstaubkonzentrationen warnt die umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion, Helga Weber.

„Zwar ist das Problem äußerst komplex und es wird auch nicht mit einer einzigen Maßnahme zu beseitigen sein; das entbindet den Magistrat aber nicht von der Verantwortung schnellstmöglich den Bürgern vorzustellen, wie die Stadt die Probleme in den Griff zu bekommen gedenkt.“

Helga Weber fordert eine umfassende Strategie, die letztlich eine neue stadtentwicklungspolitische Konzeption beinhalten müsse. „Es muss klar werden, wie auf Dauer die von der EU geforderten Grenzwerte eingehalten werden können, um die Gesundsheitsgefahren für die Bürgerinnen und Bürger zu minimieren. Dazu gehört ein Plan für die Verbesserung des emissionsfreien Fuß- und Radwegeverkehrs und die Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, dessen Busse mit Dieselrußfiltern oder besser noch mit Erdgas betrieben werden sollten. Es gehört dazu aber auch ein regionales Wohnbaukonzept, das die Zersiedelung der Landschaft aufhält und zurückdreht.“

Völlig unverständlich sind für die GRÜNE die Äußerungen des umweltpolitischen Sprechers der FDP, der neulich noch mit einem Antrag in der Stadtverordnetenversammlung den Magistrat auffordern wollte, alles zu tun, um die Feinstaubbelastung in der Stadt zu reduzieren und heute erkläre, die Stadt sei ihrerseits kaum handlungsfähig. „Eine solche inkonsistente Politik kann nur zur Verdrossenheit der Bürger führen, sie müssen sich doch verschaukelt fühlen“, meint Helga Weber. Sie sei jedenfalls froh, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart eindeutig geklärt habe, dass die Bürger einen Anspruch auf verantwortungsvolles Handeln der kommunalen Einrichtungen hätten. „Die Gefahr durch Feinstaub kann sich nicht in Luft auflösen. Der Richterspruch in Stuttgart unterstreicht unsere seit langem erhobene Forderung, dass der Magistrat in der Pflicht ist, endlich mit dem Land zusammen die Problemanalyse darzustellen und einen Maßnahmenkatalog zu benennen.“

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