Grüne: Erster Bürgerentscheid in Kassel wird mit Spannung erwartet

von fraktion

„Wir Grünen waren schon immer für mehr direkte Bürgerbeteiligung. Bürgerentscheide wurden auf Initiative der Grünen überhaupt erst in die Hessische Gemeindeordnung aufgenommen. Deshalb freuen wir uns auf den ersten Bürgerentscheid in Kassel“, erklärt der Stadtverordnete Dr. Andreas Jürgens für die grüne Rathausfraktion. Bürgerbegehren seien gelebte Demokratie und Beleg für das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für ihre Stadt.

Allerdings sei das gesetzlich vorgeschriebene Zustimmungsquorum von 25% der Abstimmungsberechtigten absurd hoch. Von den bisher 120 Bürgerentscheiden in Hessen wurden überhaupt erst zwei in einer Großstadt durchgeführt. Nur bei einem konnte das Quorum erreicht werden, 1994 in Wiesbaden. „CDU und FDP im Landtag haben zwar die Zahl derjenigen, die ein Bürgerbegehren unterstützen müssen, für Großstädte auf 3% abgesenkt, den Antrag von Grünen und SPD, das Zustimmungsquorum gleichzeitig auf 10% abzusenken, haben sie allerdings abgelehnt“,  kritisiert Jürgens.

Deshalb sei es schon besonders grotesk, wenn ausgerechnet die Kasseler CDU durch Manipulation des Abstimmungstags angeblich eine Überwindung dieses hohen Quorums erleichtern wolle.  Viele der 120 Bürgerentscheide seien erfolgreich gewesen, obwohl kein einziger am Tage einer Wahl stattgefunden habe, wie jetzt von der CDU gefordert, auch nicht 1994 in Wiesbaden. „Nach dem Gesetz soll ein Bürgerentscheid unverzüglich und damit zügig durchgeführt werden. Ein Zuwarten bis zum nächsten Wahltermin ist nicht vorgesehen und wäre gesetzeswidrig. Dass ausgerechnet die Law-and-Order-Partei CDU eine solche rechtswidrige Manipulation fordert, ist schon pikant“, meint Jürgens.

„Wenn alle aktiv für eine Teilnahme am Bürgerentscheid werben, Befürworter wie Gegner des Anliegens gleichermaßen, wird auch eine gute Abstimmungsbeteiligung zustande kommen. Meine Fraktion wird sich jedenfalls dafür einsetzen. Sollte das Quorum nicht erreicht werden, müssen die Stadtverordneten entscheiden. Es liegt dann an uns, aus dem Abstimmungsergebnis unsere Schlussfolgerungen zu ziehen, unabhängig vom Quorum“,  so Jürgens.

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