GRÜNE empört über Brief des Umwelt- und Gartenamts an Ortsbeiräte

von fraktion

Mit Unverständnis und Empörung reagieren die RathausGRÜNEN auf einen Brief, den das Umwelt- und Gartenamt im August an die Ortsbeiräte verschickt hatte.

Darin wird den Stadtteilgremien mitgeteilt, dass die Baumschutzsatzung in der vom Magistrat vorgelegten Form nunmehr beschlossen sei und sie sich gegenüber dem in den Ortsbeiräten vorgestellten Entwurf nur hinsichtlich der Gebührenfreiheit unterscheide.

„Das widerspricht diametral dem Tenor des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 18. Juli“, schreibt Helga Weber, „ausdrücklich hat das Stadtparlament für eine Ausweitung des Baumschutzes auf alle Stadtteile votiert. Das ist die gegenteilige Zielsetzung zur Magistratvorlage, die nur einige Stadtteile unter Schutz stellen wollte. Der Brief des Umwelt- und Gartenamtes ignoriert diesen Beschluss völlig. Das ist ein Angriff auf die Souveränität des Stadtparlaments, der mir in dieser Form noch nicht begegnet ist“, so die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion.

An der Desinformation durch das Amt ändere auch die Tatsache nichts, dass die Stadtverordnetenversammlung am 17. Juli beschließen musste, zunächst tatsächlich die vom Magistrat vorgelegte Fassung in Kraft treten zu lassen, weil ansonsten auch jetzt, nach mehr als zwei Jahren, immer noch keine Baumschutzsatzung für Kassel vorgelegen hätte. Die Stadtverordneten hätten aber gleichzeitig die Ausweitung auf alle anderen Stadtteile beschlossen; diese Änderung des Verwaltungsentwurfs müsse allerdings wieder in einem komplizierten Verfahren in die Beratung durch die Ortsbeiräte und könne erst danach in Kraft treten.

„Fest steht der Beschluss des Stadtparlaments, den Baumschutz für Kassel wieder in weitgehender Form festzuschreiben. Dieser Beschluss muss den Ortsbeiräten zur Kenntnis gebracht werden und nicht das Gegenteil!  Wir fordern Stadtbaurat Witte auf, sofort den Sachverhalt richtig zu stellen und sich beim Parlament, bei den Ortsbeiräten und bei den Bürgern für diesen unglaublichen Vorgang zu entschuldigen!“

 

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