Angehörigen-Entlastungsgesetz: Die Bundesregierung darf Kassel nicht mit den Kosten alleine lassen

von fraktion
Dorothee Köpp

Zum Angehörigen-Entlastungsgesetz der Bundesregierung, das am Donnerstag dem 07.11. im Bundestag beschlossen werden soll, erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, hessischer Bundestagsabgeordneter:

„Mit dem Gesetz wird die Hilfe zur Pflege anderen Sozialhilfeleistungen wie z.B. der Grundsicherung im Alter angepasst, indem nicht mehr auf die Angehörigen zurückgegriffen wird, sofern sie weniger als 100.000 Euro im Jahr verdienen. Noch besser wäre es, wenn die Pflegeversicherung so verändert würde, dass weniger Menschen auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind, weil sie ausreichende Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Trotzdem ist die Veränderung grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings müssen die zusätzlichen Kosten die Kommunen tragen.

Die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage zur Gegenfinanzierung zeigt: Allein in Hessen sind das Zusatzkosten von 14 Millionen Euro*() für die Kommunen und in Kassel orientiert an der Einwohnerzahl berechnet über 400.000 Euro. Es gibt keine Pläne der Bundesregierung diese Zusatzbelastung der Kommunen zu kompensieren.

Wir fordern deswegen von der Bundesregierung, die Kosten auszugleichen. Schon jetzt tragen die Kommunen immense Kosten für notwendige soziale Leistungen, die ihnen durch Bundesgesetze übertragen werden. Gerade Kommunen, die vor großen sozialen Aufgaben stehen, werden dadurch überproportional belastet und die Schere zwischen armen und reichen Kommunen wird noch größer.“

Dorothee Köpp, Sprecherin für Soziales und Gesundheit der Grünen Rathausfraktion Kassel, ergänzt:

„Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetz ein positives Signal, da Menschen Hilfe zur Pflege vom Staat zuverlässig erwarten dürfen und nur die wirtschaftlich leistungsfähigen Angehörigen zur Finanzierung herangezogen werden. Diese angehobene Einkommensgrenze begrenzt so den Rückgriff auf die Angehörigen und ermöglicht den Betroffenen eine Inanspruchnahme staatlicher Leistungen frei von der Sorge, dass nahe Angehörige – oftmals ihre Kinder – hierfür unverhältnismäßig zur Kasse gebeten werden.  Das hilft den Menschen und der Gesellschaft. Bei alledem liegt es allerdings auf der Hand, dass als Kehrseite der Medaille die erschwerten Rückgriffsmöglichkeiten der Kommunen als Sozialhilfeträger zu Mindereinnahmen führen werden. Für diese zusätzliche Belastung der Kommunen sieht das Gesetz keinerlei finanziellen Ausgleich vor. Damit bleiben die Kommunen letztendlich auf diesen Kosten sitzen und werden so massiv in der Wahrnehmung ihrer umfangreichen gemeindlichen Aufgaben eingeschränkt. Das darf so nicht sein. Die Bundesregierung muss den Kommunen hierfür einen finanziellen Ausgleich bieten, schon um ihnen den Status quo bei der gemeindlichen Finanzplanung und Aufgabenwahrnehmung zu sichern.“

 

(*) Von den Gesamtkosten von 24 Millionen für das Land Hessen dürften nach eigenen Berechnungen etwa 10 Millionen auf den Landeswohlfahrtsverband (LWV) zukommen und 14 Millionen auf die Kommunen entfallen. Über die Verbandsumlage des LWV sind dadurch weitere Kosten für die Kommunen zu erwarten, die aber nicht vorab zu beziffern sind.

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