Stellplatzsatzung: Absage an Antrag der Linken

von fraktion

Die Stadtverwaltung überarbeitet derzeit die Stellplatzsatzung. Sie war bereits im Rahmen des Umsetzungskonzepts für das Maßnahmenpaket Mobilität Thema in der Stadtverordnetenversammlung. Die Linke hat für ihren Antrag zur Stellplatzsatzung keine Mehrheit bekommen. „Was ich nicht verstehe, ist, warum die Linke jetzt, bevor der Entwurf vorliegt, so konkret werden will“, wundert sich Lucian Hanschke, Sprecher für Stadtentwicklung. „Was ich auch nicht verstehe, ist, warum die Änderungen, die sie vorschlagen, inhaltlich so schlecht sind“, sagte er in Richtung der Linken. Sie hat unter anderem vorgeschlagen, dass es möglich sein soll, sich von der Pflicht, beim Hausbau Stellplätze einzurichten, standardmäßig für 2.000 bis 4.000 Euro freikaufen zu können.


Nicht den ruhenden Autoverkehr subventionieren

„Ein Grundgedanke der Stellplatzsatzung ist soziale Gerechtigkeit“, betont Hanschke. „Personen, die das Geld haben zu bauen, sind für die Stellplätze verantwortlich und nicht die Allgemeinheit. Denn die Autos sind auch ohne Stellplatzsatzung da. Die stehen dann im öffentlichen Raum, für den alle Bürger*innen bezahlen – auch die, die kein Auto haben.“ Er weist darauf hin, dass die Stadt eine Ablöse aus juristischer Perspektive nur für Stellplätze ausgeben darf und nicht – wie es die Linke fordert – für den ÖPNV. „Wir wissen alle, dass mit 2.000 bis 4.000 Euro die Kosten für einen Parkplatz über die Jahre nicht gedeckt sind. Es ist nicht kommunale Aufgabe, den ruhenden Autoverkehr weiter zu subventionieren.“


Innerstädtische Bereiche differenziert betrachten

In innerstädtischen Bereichen keine Stellplätze zu bauen, ist aus Sicht Hanschkes möglich, allerdings nur dann, wenn die Menschen dort dann auch kein Auto haben. Grundsätzlich ist es laut Hanschke erforderlich, die innerstädtischen Bereiche differenziert zu betrachten. Beispiel Nord-Holland: Der Stadtteil ist sehr vielfältig: vom Stern über die Universität bis zum Einfamilienhausgebiet. „Ganz Nord-Holland über einen Kamm zu scheren, wird dem Stadtteil und der Stellplatzsatzung nicht gerecht.“

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