Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre

von fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Hessische Landesregierung, die Bundesregierung und die Fraktionen des Deutschen Bundestages auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das aktive Wahlalter für Abstimmungen und für die Wahlen zum Deutschen Bundestag und das Europäische Parlament auf 16 Jahre und das passive Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre gesenkt wird. Einen gemeinsamen Antrag haben die Grünen, SPD und Linke eingebracht.


Einfluss auf das Leben junger Menschen

Das Alter eines Menschen ist für Thomas Volmer, Sprecher der Grünen für Jugend und Antifaschismus, kein geeigneter Indikator, um auf sein politisches Wissen zu schließen. Und selbst wenn das so wäre: „Seit wann müssen sich Menschen in Demokratien ihr Wahlrecht durch politisches Wissen verdienen? Das Entscheidende ist doch folgendes: Die Richtung, die heute in der Politik eingeschlagen wird, beeinflusst das Leben der jungen Menschen am allermeisten. Und alleine deshalb schon müsste das Wahlrecht dieser Menschen in einer Demokratie selbstverständlich sein.“ Der mächtigste Widersacher gegen das Recht auf demokratische Teilhabe von 16- und 17- Jährigen ist in Deutschland laut Volmer nach wie vor die CDU. Das in Kassel geplante Jugendgremium kann aus seiner Sicht nicht als Ersatz zur Teilhabe an Parlaments- und Personenwahlen dienen.  „Vieles spricht für eine Absenkung des Wahlalters. Gute Argumente dagegen bleiben die Konservativen uns nach wie vor schuldig. Und die wahren Gründe, die hinter ihrer Blockadehaltung stecken, triefen vor Eigennutz“, fasst Volmer zusammen.


Mit Klage gescheitert

Erst kürzlich hat ein junger Mann gegen die Gültigkeit der Stadtverordnetenwahl im Rahmen der Kommunalwahlen am 14. März 2021 vor dem Kasseler Verwaltungsgericht geklagt, weil 16- und 17-Jährige nicht mitwählen durften. Das Gericht hat die Klage zurückgewiesen, da aus Sicht des Gerichts die Wahlalterregelung bei der Kommunalwahl nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen hat. Damit wurde die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung für gültig erklärt.

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