Schöff*innen sind wichtig bei Strafverfahren

von fraktion

In diesem Jahr werden auch in Kassel Schöff*innen für die Jahre 2024 bis 2028 gesucht. Dafür hat die Stadtverordnetenversammlung eine Liste mit Kandidat*innen verabschiedet, die sich für das Amt bewerben. Schöff*innen haben eine wichtige Funktion bei Strafprozessen vor Amts- und Landgerichten. Sie sind ehrenamtliche Richter*innen, die den gesunden Menschenverstand unvoreingenommen in Strafverfahren einbringen sollen. Die Wahlausschüsse an den Amtsgerichten entscheiden über die Besetzung der Schöff*innenstellen. „Bei der Wahl soll darauf geachtet werden, dass alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden“, heißt es dazu im Gerichtsverfassungsgesetz.


Gefahr von rechts

Die Verantwortung von Schöff*innen ist groß – ebenso ihr Einfluss auf die Rechtsprechung. Denn die Laienrichter*innen, die immer zu zweit an einem Prozess teilnehmen, können sogar Berufsrichter*innen überstimmen. Die HNA berichtete kürzlich davon, dass Expert*innen die Gefahr sehen, „dass Rechtsradikale das Justizsystem unterwandern könnten“. Rechtsextreme Gruppen und Personen hatten zuletzt ihre Gesinnungsgenoss*innen aufgefordert, sich als Schöff*innen zu bewerben. „Auch demokratiefeindliche und extrem rechte Gruppen oder Einzelpersonen, die nicht als Partei organisiert sind, wie z. B. Querdenker, Reichsbürger und Neonazis, wollen für die anstehenden Schöff*innenwahlen ihre Kräfte mobilisieren. Das zeigen interne Kommunikationskanäle und auch öffentliche Mails und Posts“, schreibt die Friedrich-Ebert-Stiftung. Demokratiefeinde dürfen nicht in ein solches Amt kommen. Daher gilt es, wachsam zu sein – oder sich selbst als Schöff*in ehrenamtlich zu engagieren.


Voraussetzungen für das Amt sind laut der Stadt Kassel:

„Schöffin beziehungsweise Schöffe kann werden, wer

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • die deutsche Sprache ausreichend beherrscht,
  • zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen die beziehungsweise den ein Ermittlungsverfahren schwebt, das zum Verlust der Ehrenämter führen könnte,
  • zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre ist,
  • zum Zeitpunkt der Wahl in Kassel wohnt.“

https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/Hauptamt/schoeffenamt.php

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