Nachgefragt: Tempo 30 und Fahrräder

von fraktion

In der Fragestunde wollte die Stadtverordnete Anja Lipschik wissen, wann der Magistrat den Bundesgesetzgeber darüber informiert hat, dass die Kasseler Stadtverordnetenversammlung fordert, den kommunalen Straßenverkehrsbehörden einen größeren Ermessensspielraum bei der Anordnung von Tempo 30 einzuräumen. Oberbürgermeister Christian Geselle antwortete, dass das zuständige Fachamt das Begehren im September beim Bund vorgetragen habe. Auf die Frage nach einer Rückmeldung sagte Geselle, die Antwort, die im November erfolgte, gab an, dass die Forderung zum jetzigen Zeitpunkt nicht umgesetzt werden könne, die Bundesverkehrsministerkonferenz sich der Sache annehme.


Dem Stadtverordneten Lucian Hanschke ging es um Fahrräder, die vor dem Eingang des Bahnhofes Wilhelmshöhe stehen und offensichtlich nicht mehr genutzt oder abgeholt werden. So ist ein Fahrrad mit dem Hinweis beklebt, dass es bis zum 15. Dezember 2021 abzuholen sei. Wie geht die Stadt Kassel mit diesen Fahrrädern um? Ordnungsdezernent Dirk Stochla erklärte, dass Fahrräder, die auf offensichtlich nicht privater Fläche stehen, mit einer Banderole bestückt würden, die mit einer Aufforderung versehen sei, dass das betreffende Fahrrad innerhalb von 14 Tagen zu entfernen ist. Nach Ablauf dieser Frist würden die entsprechenden Fahrräder entfernt. Diese werden dann laut Stochla je nach Zustand durch die Stadtreiniger verschrottet oder sie werden ins Fundbüro gebracht und bei Nicht-Abholung versteigert. Die Frage Hanschkes hat der Magistrat zum einen zum Anlass genommen, den Zustand des in der Frage genannten Fahrrades zu prüfen. Dieses war nicht mehr auffindbar. Zum anderen wurden die Flächen am Bahnhof Wilhelmshöhe präziser abgegrenzt zwischen Fahrradabstellflächen auf DB-Gebiet und von der Stadt Kassel. 

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