Nachgefragt: Herkules, Schleuse und Verpackungssteuer

von fraktion

Eva Koch, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, wollte in der Fragestunde wissen, ob seit der Wiederaufnahme der Beleuchtung des Herkules’ energieeffiziente Leuchtmittel, wie zum Beispiel LEDs, eingesetzt werden. Stadtbaurat Christof Nolda antwortete, dass dies noch nicht der Fall sei. Die Beleuchtung wurde für Energiesparmaßnahmen eingestellt. Beim Austausch der Leuchtmittel soll auf energieeffiziente Leuchtmittel umgestellt werden. Die Stromkosten trage die Stadt Kassel.


Die grüne Stadtverordnete Karin Müller fragte den Magistrat, mit wem der Termin zur Eröffnung der Schleuse auf Landesseite abgesprochen wurde. Bürgermeisterin Ilona Friedrich antwortete in Vertretung von Oberbürgermeister Christian Geselle, dass die Schleuse zu 25 Prozent vom Land finanziert werde und die Hauptfinanzierung vom Bund komme. Daher sei der Termin mit dem Bund vereinbart worden.  Müller fragte nach, ob es einen Grund gibt, warum der Termin parallel zur Aufsichtsratssitzung der documenta liegt, sodass der Oberbürgermeister sich zwischen dem einen und dem anderen Termin entscheiden muss? Darauf konnte keine Antwort gegeben werden. Die auf die zweite Nachfrage, warum das Land nicht in die Terminplanung eingebunden wurde, obwohl es 25 Prozent finanziert hat, hieß es: Der Regierungspräsident Mark Weinmeister habe als Vertretung des Landes den Termin angenommen und ein Grußwort zugesagt.


Die grüne Stadtverordnete Luzie Pfeil wollte vom Magistrat wissen, wie er den Unterschied zwischen der jüngst vom Bundesverwaltungsgericht als rechtmäßig erklärten Verpackungssteuer und der eingestellten Kasseler Verpackungssteuer deutet. Darauf hieß es, dass die Stadt das Thema auch mit Interesse verfolgt hat. Die Satzung wurde 1995 sowohl vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof als auch vom Bundesverwaltungsgericht als rechtmäßig erklärt. 1998 sei sie vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden. Eine Verpackungssteuer in Tübingen wurde jetzt ebenfalls vom Bundesverwaltungsgericht als rechtmäßig eingestuft. Die Kämmerei und das Rechtsamt schätzen, dass wieder das Bundesverfassungsgericht angerufen werde, der Ausgang sei noch unklar. Die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts stehe noch aus. Man müsse schauen, wie man das als Stadt weiterverfolgt. Auf die Nachfrage, ob der Magistrat Kenntnis von anderen Städten für die Einführung einer Verpackungssteuer habe, hieß es, darüber sei nichts bekannt.

Diese Website verwendet Cookies – nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Verstanden