Nachgefragt: Angemessenheit der Heizkosten

von fraktion

In der Fragestunde wollte Anja Lipschik, Sprecherin für Sozialpolitik, Arbeitsmarktpolitik und Senior*innen, wissen, wie das Jobcenter unter Anbetracht der steigenden Energiepreise die Angemessenheit der Heizkosten berechnet. Sozialdezernentin Ilona Friedrich erklärte, dass das Jobcenter sich hierbei am bundesweiten Heizspiegel orientiert, der vom Mieterbund bereitgestellt wird. Die nächste Aktualisierung erfolgt im Oktober 2023. Wegen der pandemischen Lage gilt laut Friedrich derzeit aber die Ausnahmeregelung, dass die tatsächlichen Heizkosten als angemessen anerkannt werden. Somit ist sichergestellt, dass die tatsächlichen Heizkosten von Leistungsbezieher*innen übernommen werden. Das ist den Grünen wichtig, da mit deutlichen Steigerungen der Heizkosten zu rechnen ist.

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