Mehr Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden

von fraktion

Das hessische Kulturministerium hat neue Grundlagen zur Bewertung von geplanten Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden geschaffen. Der Tenor: In der Regel ist die Installation zu genehmigen. „Diese Neuerung ist wichtig für jede einzelne Prüfung, die die Denkmalschutzbehörde bei jedem Antrag durchführen muss“, erläutert Lucian Hanschke, Sprecher für Stadtgestaltung und Denkmalpflege der Grünen. „Mit den vorher geltenden Regeln war es für die Behörde oft nicht möglich, Solaranlagen zu genehmigen, was in Zeiten der Energiekrise zu Unverständnis geführt hat.“


Beitrag zur Energieunabhängigkeit

Eine Absage für die Installation von Solaranlagen kommt jetzt nur noch in Frage, wenn eine „erhebliche Beeinträchtigung des Kulturdenkmals“ entsteht. Und auch in einem solchen Fall sind alle Möglichkeiten zu nutzen, um die „Beeinträchtigung“ so zu reduzieren, dass eine Installation möglich ist. Oder es soll eine Alternative zur gewünschten Installation aufgezeigt werden. „Das erhöht den Spielraum für Installationszusagen in großem Maße. Den brauchen wir auch – wir haben so viele motivierte Menschen, die ihre denkmalgeschützten Gebäude zeitgemäß gestalten und einen eigenen Beitrag zur Energieunabhängigkeit und zum Klimaschutz leisten wollen“, bekräftigt Hanschke den Impuls in der neuen Bewertung. Die neuen Vorgaben sind für die Denkmalschutzbehörde der Stadt handlungsleitend. Die Behörde ist dazu aufgefordert, ihren Ermessens- und Genehmigungsspielraum auszuschöpfen, um möglichst zu einer positiven Bewertung des jeweiligen Antrags auf Installation einer Solaranlage zu kommen.

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