Mehr kommunalen Spielraum für Tempo 30

von fraktion

Kommunen sollen einen größeren Ermessensspielraum dafür erhalten, Tempo 30 als zulässige Höchstgeschwindigkeit anzuordnen. In einem gemeinsamen Antrag von Grünen und SPD fordern die Stadtverordneten den Bund als Gesetzgeber auf, dafür die gesetzliche Voraussetzung zu schaffen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die kommunalen Straßenverkehrsbehörden wissen am besten, was gut für die Bewohner*innen vor Ort ist. Die gegenwärtige Rechtslage in der Straßenverkehrsordnung ist dafür laut Dr. Sven Schoeller nicht ausgelegt. Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion sieht zu enge Voraussetzungen für die Anordnung von Tempo 30.


Vorteile von Tempo 30

„Dabei sind die Vorteile von Tempo 30 seit langer Zeit wissenschaftlich erwiesen, beispielsweise durch ein Gutachten des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2016“, erläutert Schoeller. Das kam zu folgenden Erkenntnissen:

  1. Eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat keinen nennenswerten Einfluss auf die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstraße für den Kraftfahrzeugverkehr. Vielmehr wird die Leistungsfähigkeit darüber gesteuert, ob der Verkehr fließt, was insbesondere durch Ampelschaltungen sichergestellt werden kann.
  2. Tempo 30 erhöht die Verkehrssicherheit und reduziert insbesondere das Risiko schwerer Unfälle.
  3. Tempo 30 führt zu wahrnehmbaren Lärmentlastungen.
  4. Tempo 30 reduziert die Schadstoffbelastung, wenn es gelingt, die Qualität des Verkehrsflusses beizubehalten.


Stetigen Verkehrsfluss gewährleisten

Regelgeschwindigkeit bedeute nicht, dass sämtliche Straßen diese Geschwindigkeitsbegrenzung aufweisen. „Was wir aber benötigen, ist ein Konzept von Straßen unterschiedlicher Nutzungsattraktivität: Zum einen sollte man auf Strecken, auf denen der öffentliche Personennahverkehr unterwegs ist und natürlich gleichermaßen an die Geschwindigkeitsbegrenzungen gebunden ist, nur in Ausnahmefällen Geschwindigkeitsbegrenzungen anordnen, um nicht die Attraktivität des ÖPNV durch erhöhte Reisezeiten zu vermindern“, betont Schoeller. Auf dem übrigen Hauptverkehrsstraßennetz ist für die Leistungsfähigkeit der Straße aus seiner Sicht weniger die Höchstgeschwindigkeit von Bedeutung, als vielmehr einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, sodass auf diesen Straßen auch grundsätzlich die Anordnung von Tempo 30 erwogen werden sollte. Für das Nebenstraßennetz, wo ohnehin bereits Tempo 30 gilt, plädiert Schoeller vermehrt für Durchfahrtbeschränkungen für den Individualverkehr, um einen Durchfahrtverkehr zu verhindern und den Radverkehr zu stärken.

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