Entlastung für die Gastronomie

von fraktion

Die Verwaltung wird dazu beauftragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Sondernutzungsgebühren für öffentliche Flächen in Kassel vom 1. April dieses Jahres bis zum 31. März 2024 entfallen. Das haben die Stadtverordneten beschlossen. Mit ihrem Antrag dazu reagieren Grüne, CDU und FDP auf die immer noch anhaltende Krise für die Gastronomie. „Nach langer Zeit von Umsatzeinbußen, bedingt durch Corona, kommen nun erhöhte Energiepreise und auch Einkaufskosten auf die Gastronomiebetriebe zu“, erläutert Christine Hesse, Fraktionsvorsitzende der Grünen. „So muss man davon ausgehen, dass die Erholung noch eine ganze Zeit andauern wird.“

Gespräche mit Gastronom*innen
Gespräche zwischen Vertreter*innen der Jamaika-Koalition und Kasseler Gastronom*innen bestärken laut Hesse den Weg der Fraktionen, die wirtschaftlichen Folgen für die Gewerbetreibenden aufmerksam zu verfolgen und entsprechend zu handeln. „Und da wir auf kommunaler Ebene leider nicht viele Optionen haben, um zu helfen, ist der Erlass der Gebühren, der in der Stadt bereits in den letzten beiden Jahren gegolten hat, völlig richtig“, betont Hesse. Aus ihrer Sicht tut Kassel eine ausbleibende Sondernutzungsgebühr nicht weh, zudem fließen die Gewerbeeinnahmen in die Stadtkasse. „Schmerzen bereitet die Gebühr allerdings etlichen Gewerbebetrieben: Dabei sind es doch die lokalen Gastronom*innen, die unsere Stadt beleben. Gastronomie ist viel mehr als nur ein Ort, an dem man essen und trinken kann. Sie ist ein sozialer Ort, ein Ort der Begegnungen: Gastronomie ist gesellschaftsrelevant! Und deswegen ist es geboten, dass wir sie unterstützen.“


Im Laufe der schon vor der vergangenen Stavo begonnenen Debatte wurden verschiedene haushalts- und satzungsrechtliche Schwierigkeiten zu dem ursprünglichen Antrag der Koalition benannt. In dem daraufhin geänderten Antrag wird der Magistrat gebeten, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dieser politische Wille zur Entlastung der Gastronom*innen umgesetzt werden kann. „Dabei lassen wir bewusst offen, ob letztendlich ein Erlass der Gebühren oder eine rückwirkende Erstattung realisiert wird.“

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