Einsicht in Akten zur Convivo-Insolvenz

von fraktion

Nach der Insolvenz des Seniorenheimbetreibers Convivo soll ein Akteneinsichtsausschuss eingerichtet werden. Das haben die Stadtverordneten auf Antrag der Linksfraktion entschieden. Eine Ablehnung dieses Antrags hätte die Rechte der Linksfraktion verletzt.


Die Bremer Convivo-Gruppe hatte von der Gesundheit Nordhessen (GNH) 2020 ein Heim auf dem Lindenberg in Forstfeld sowie die Seniorenwohnanlage Fasanenhof erworben. Ende Januar stellte Convivo einen Insolvenzantrag. Anja Lipschik bedauert sehr, dass sich nun sowohl für Bewohner*innen als auch für die Mitarbeitenden eine unsichere Situation ergeben hat. „Nachvollziehbar ist – das ist ganz klar –, dass sich auch meine Fraktion fragt, hätte es etwas gegeben, was wir hätten anders machen können. Der Betriebsfortführung bis 2035 wurde uns damals zugesagt und es drängt sich natürlich die Frage auf, in welcher Weise das vertraglich abgesichert wurde“, gibt die sozialpolitische Sprecherin der Grünen zu bedenken.


Öffentliche Debatte

Lipschik wies darauf hin, dass ein Akteneinsichtsausschuss kein Untersuchungsausschuss ist. Daher ist das Vorladen von Zeugen oder das Befragen von Mitarbeitenden nicht möglich. „Das heißt, es ist somit auch nicht erlaubt, einzelne Mitglieder des Magistrats zu befragen.“ Der Akteneinsichtsausschuss tagt grundsätzlich öffentlich. Die Ausschussmitglieder haben das Recht, Akten einzusehen, um Antworten auf bestimmte Fragen zu erhalten. Die Einsicht in die Akten ist den Ausschussmitgliedern vorbehalten, die Debatte im Anschluss ist öffentlich. „Es gab einen sogenannten Share-Deal zwischen der GNH und der Convivo Bremen, die Stadt Kassel ist Gesellschafterin“, erläutert Lipschik. „Die meisten Fragen, auf die die Linke eine Antwort möchte, betreffen diesen Vertrag. Ob ein Akteneinsichtsausschuss Antworten auf diese Fragen liefern kann, wird sich zeigen.“

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