Grüner Blick

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March

2024

Weiterhin Strafantrag bei Fahren ohne gültigen Führerschein

Die Grünen haben einen Antrag der Linken-Fraktion abgelehnt. Dabei ging es darum, zukünftig keinen Strafantrag zu stellen, wenn jemand Busse und Bahnen ohne gültigen Fahrschein nutzt und erwischt wird. Grundsätzlich halten die Rathausgrünen die Stoßrichtung des Antrags für richtig. „Wir hätten ihn gerne geändert und ihm dann zugestimmt. Denn das geltende Recht bezüglich des Fahrens ohne Fahrschein entspricht nicht unserem Gerechtigkeitsverständnis“, betont Thomas Volmer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen.  

Ersatzfreiheitsstrafen prinzipiell fragwürdig

Das „Erschleichen von Beförderungsleistungen“ gilt als Straftat, die auf Antrag verfolgt wird und eine Geldstrafe nach sich zieht. Wer nicht bezahlt, muss eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Das hält Volmer prinzipiell für fragwürdig. Das spiegelt sich aus seiner Sicht auch in der zunehmenden bundesweiten politischen Auseinandersetzung mit den Ersatzfreiheitsstrafen wider. „Noch gibt es aber auf Bundesebene weder zu Ersatzfreiheitsstrafen, noch zum Fahren ohne Fahrschein einen großen Aufschlag.“  

Keine Zustimmung bei Uneinigkeit

Eine Zustimmung war laut Volmer aber nicht möglich, weil sich die Koalition bei dem Thema uneinig ist und die Koalitionspartnerinnen unterschiedliche Meinungen zum Antrag haben. Er begründete die Entscheidung seiner Fraktion damit, dass der Koalitionsvertrag vorsieht, dass Anträge der Opposition abgelehnt werden, wenn Uneinigkeit besteht. „Das kam bisher kaum vor. Das hier ist aber so ein Fall. Und ich möchte hinzufügen: Es ist ein sehr schmerzhafter Fall der Uneinigkeit“, sagt Volmer.