Grüner Blick

27

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May

2024

Teilhabecard für berechtigte Personen

Vorzeigeprojekt Teilhabecard

Die Teilhabecard wird in Kassel nicht beim Antrag von sozialen Leistungen automatisch ausgegeben. Der Antrag der Linken dazu erhielt in der Stadtverordnetenversammlung keine Mehrheit. Die Teilhabecard ermöglicht berechtigten Personen einen ermäßigten Zugang zu bestimmten kulturellen Einrichtungen und Freizeitangeboten in Kassel. Vergünstigungen werden beispielsweise für den Besuch von Museen, Frei‐ und Hallenbädern, Bildungsangeboten wie Kurse an der Volkshochschule Region Kassel oder der Bücherei gewährt.

 

Keine rückwirkende Inanspruchnahme

Auch wenn die Begründung des Antragsvöllig richtig und das Anliegen nachvollziehbar ist, ist für Anja Lipschik, sozialpolitische Sprecherin der Rathausgrünen, klar: „Die Forderung des Antragsnach einer pauschalen Ausstellung der Teilhabecard schon bei Antragstellung, ist keine Lösung.“ Denn die Teilhabecard kann erst bewilligt werden, wenn die Anträge für zum Beispiel Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Bürgergeld, Grundsicherung oder Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bewilligt wurden. „Während diese Anträge bei Bewilligung die Leistungen rückwirkend bis zur Antragstellunggewähren, ist das bei der Teilhabecard anders. Sie berechtigt nicht rückwirkend. Es entsteht also ein Zeitraum, für den rückwirkend eine Bedürftigkeit festgestellt wird, für den die Inanspruchnahme der Teilhabecard jedoch nicht greift.“

 

Zusätzliche sozialpolitische Leistung

"Wir setzen auf eine gute und auch in den Stadtteilen vorhandene Beratung, die Verteilung der Flyer zur Teilhabecard in den jeweiligen Ämtern, kurzer Bewilligungszeiten von Anträgen und ein schnelles Einreichen aller erforderlicher Unterlagen.“ Anja Lipschik, sozialpolitische Sprecherin der grünen Rathausfraktion

Lipschik betont, dass soziale Transferleistungen verpflichtende Leistungen sind, die den berechtigten Menschen zustehen. Bei der Teilhabecard dagegen handelt es sich um eine freiwillige große Errungenschaft der Stadt Kassel, eine zusätzliche sozialpolitische Leistung für mehr Teilhabe zu den gesetzlichen Ansprüchen. „Mit der Teilhabecard entfällt die Notwendigkeit, den persönlichen Leistungsbescheid vorlegen zu müssen, um Vergünstigungen im kulturellen, sportlichen oder bildenden Bereich in Anspruch zu nehmen. Nicht alle Städte verfügen über das Angebot einer Teilhabecard.“