Grüner Blick

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March

2025

Keine Mehrheit für kommunalen Opferfond

Opfer von Gewalt sollen unterstützt werden

Kassel wird keinen kommunalen Opferfonds einführen. Der Antrag der Linken erhielt in der Stadtverordnetenversammlung keine Mehrheit. Auch die Grünen lehnten ihn ab.

„Der vorliegende Antrag hat ein wichtiges Thema zum Gegenstand, nämlich die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten. Opfer von Gewalttaten benötigen Hilfe und Unterstützung und es ist eine gesellschaftliche Verpflichtung, die Opfer nicht alleine zu lassen“, Dorothee Köpp, Sprecherin der Rathausgrünen für Haushalts- und Wirtschaftspolitik.

Die Juristin kritisiert jedoch, dass der Antrag der Linken sich seinem Inhalt nach allein auf die Opfer rechter Gewalt beschränkt und andere Gewaltopfer ausschließt, wie zum Beispiel Frauen, die allein,weil sie Frauen sind, Opfer werden. „Diese Personen könnten von dem kommunalen Opferfonds, wie ihn sich die Linken vorstellen und dessen Einrichtung sie hier beantragen, keine zusätzliche Hilfe erwarten.“

Es gibt bereits zahlreiche Unterstützungsangebote

Köpp weist darauf hin, dass es bundesgesetzliche Regelungen gibt, die Unterstützung bieten. Hier gab es schon früher das Opferentschädigungsgesetz, das jetzt als ein Buch des Sozialgesetzbuchs(SGB) reformiert wurde. Das sogenannte soziale Entschädigungsrecht enthält als einen Teilbereich die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten. Hier sind laut Köpp Dinge wie Krankenbehandlung, Leistungen zum Berufsschadensausgleich, Rentenleistungen und anderes mehr geregelt.

„Es ist also nicht so, wie die Begründung des Antrags suggeriert, nämlich dass es solche Leistungen sonst überhaupt nicht gäbe. Das Gesetz geht vielmehr sogar mit seinem Adressatenkreis noch darüber hinaus und gewährt Leistungen auch an Angehörige oder nahestehende Personen des Opfers“, Dorothee Köpp, Sprecherin der Rathausgrünen für Haushalts- und Wirtschaftspolitik.

Die reformierte Opferhilfe bietet laut Köpp notwendige schnelle Hilfen, mit denen niedrigschwellig, nach kurzer nur summarischer verwaltungsseitiger Prüfung insbesondere auch psychiatrische oder psychologische Unterstützung wirklich zeitnah erlangt werden kann. Ergänzende Hilfen für Opfer gibt es dann noch von Stiftungen sowie spendenfinanzierten Einrichtungen wie beispielsweise dem Weißen Ring und auch auf Landesebene.

Auf kommunaler Ebene schwierig umsetzbar

Dazu kommt, dass auch die verwaltungsmäßige Prüfung der Tätermotivation schwierig ist.

„Wie stellt man fest, welchen gedanklichen Hintergrund oder welche Gesinnung der jeweilige Täter hatte? War sein Handeln von rechtem Hass getragen oder war er nur ein brutaler Straßenräuber? In vielen Fällen tritt die Gesinnung des Täters nicht gleich deutlich zu tage, sondern erfordert langfristige Ermittlungen. Wie soll der Anspruch auf die Leistungen schnell verwaltungsmäßig bewältigt werden?“ Dorothee Köpp, Sprecherin der Rathausgrünen für Haushalts- und Wirtschaftspolitik.

Unter den gegebenen Umständen und angesichts der vielen offenen Fragen würde ein kommunaler Opferfond einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringen. Gleichzeitig könnte nicht sichergestellt werden, dass Opfer von Gewalt auch wirklich davon profitieren würden. Deshalb wurde der Antrag von allen Fraktionen außer der antragsstellenden Linken abgelehnt.