Grüner Blick
18
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December
2024
Üblicherweise erfolgt die Festsetzung der Hebesätze mit dem Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung über den Haushalt. Da die Verabschiedung des Haushalts erst im Mai 2025 erfolgen wird, muss eine solche Satzung separat erfolgen, damit zu Jahresbeginn eine Rechtsgrundlage da ist.
„Die Magistratsvorlage über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer haben wir Stadtverordnete bereits zweimal im Finanzausschuss diskutiert. Dass der Erlass der Satzung wichtig ist, geht schon aus der Begründung der Vorlageher vor: Die Festsetzung dieser Hebesätze noch in diesem Jahr 2024 ist erforderlich, damit im neuen Jahr 2025 von Anfang an eine kommunale Rechtsgrundlage vorhanden ist und Bescheide rechtssicher erteilt werden können.“ Dorothee Köpp, haushaltspolitische Sprecherin der Rathausgrünen.
„Den Änderungsantrag der Linken hingegen lehnen wir ab. Für eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes sehen wir keinen Anlass. Die aktuelle wirtschaftliche Lage lässt eine Erhöhung aus unserer Sicht nicht zu“, so Köpp abschließend.