Grüner Blick

28

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February

2025

Ersatzneubau der Brücke Kohlenstraße

Einzelgenehmigung erforderlich

Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Einzelgenehmigung erteilt, damit ein Ingenieurvertrag zur Planung des Ersatzneubaus der Brücke Kohlenstraße ausgeschrieben und abgeschlossen werden kann. „Die Einzelgenehmigung ist erforderlich, weil der Doppelhaushalt erst im Mai beschlossen werden kann und bis dahin solche Maßnahmen haushaltsrechtlich eben nicht gestattet sind“, erklärt Dorothee Köpp, wirtschaftspolitische Sprecherin der Rathausgrünen, das Vorgehen. Die Brücke, die die Kohlenstraße über die Bahngleise führt, muss abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden.

Erneuerung soll 2028 beginnen

Bereits im Finanzausschuss wurde auf den schlechten baulichen Zustand der Brücke hingewiesen. Während üblicherweise das Prüfungsintervall bei Brückenbauwerken sechs Jahre beträgt, hat daszuständige Amt das Intervall bereits auf vier Jahre verkürzt, damit etwaige Schäden rechtzeitig erkannt werden und zeitnah gehandelt werden kann. Die Erneuerung der Brücke soll 2028 beginnen. Damit das funktionieren kann, muss der Ingenieurvertrag bereits Ende Februar 2025 ausgeschrieben und voraussichtlich im April 2025 abgeschlossen werden.

„Zudem ist die Deutsche Bahn bei den Planungen beteiligt, die ja nun auch nicht gerade für ihre Schnelligkeit bekannt ist. Daher erscheint der in der Vorlage benannte zeitliche Rahmen realistisch.“ Für Köpp ist nicht nachvollziehbar, dass die AfD die Vorlage ablehnt, nur weil die Verkehrsführung während der Bauzeit aktuell noch offen ist.  

„Wir Grüne sind froh, dass gehandelt wird und die Frage der Stabilität von Bauwerken ernstgenommen wird – man denke nur an die Carolabrücke in Dresden. So etwas darf hier nicht passieren“, Dorothee Köpp, wirtschaftspolitische Sprecherin der Rathausgrünen