Grüner Blick

27

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May

2024

Änderung bei der Aufnahme von Krediten

Schnelles Handeln erforderlich

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Befugnis, über die Inanspruchnahme von Krediten und deren Kreditbedingungen zu entscheiden, an den Stadtkämmerer übertragen. Bisher war dafür der gesamte Magistrat als Kollegialorgan gefragt. Dabei geht es um Kredite, die die Stadt Kassel und ihre Eigenbetriebe im Rahmen der Haushaltssatzung bzw. der Wirtschaftspläne betreffen. Grund für diesen Beschluss ist die Entwicklung auf dem Finanzmarkt, die ein schnelles Handeln erfordert. „Daraus hat sich in der Praxis die Situation entwickelt, dass der Kämmerer oftmals zunächst allein handelt, mit den Banken schnell Verträge abschließt und erst hinterher, im Nachhinein, die Zustimmung des Magistrats einholt“, erklärt Dorothee Köpp, Sprecherin der Rathausgrünen für Haushalt und Wirtschaftspolitik.

„Dabei geht es teilweise um Stunden, für die die Banken ihre Konditionen nur noch verbindlich aufrechterhalten und anschließend zu Lasten der Kreditnehmer verschlechtern.“ Dorothee Köpp, Sprecherin der Rathausgrünen für Haushalt und Wirtschaftspolitik

 

Rechtssicheres und rechtmäßiges Handeln

Es liegt laut Köpp auf der Hand, dass diese Praxislängst nicht mehr der Beschlusslage der Stadtverordneten aus dem Jahr 1992 entspricht. „Es ist also nachvollziehbar, dass der Magistrat und insbesondere der Kämmerer selbstverständlich rechtssicher und rechtmäßig handeln wollen, um nicht permanent gegen noch aktuelle Beschlüsse der Stavo zu verstoßen“, begründet Köpp die Entscheidung. „Ebenfalls ist es klar, dass sich der Kämmerer angesichts dieser Situation –  im schlechtesten Fall – nicht einem Haftungsrisiko ausgesetzt sehen will.“ Durch eine Gesetzesänderung in Hessen 2016 besteht die Möglichkeit, dass die Stadtverordnetenversammlung die Entscheidungsbefugnis über die Eingehung von Kreditverbindlichkeiten statt auf den Magistrat insgesamt, auf ein einzelnes Magistratsmitglied übertragen kann. „Es spricht aus Sicht der Grünen nichts dagegen, diese Entscheidungsbefugnis nunmehr auf den Kämmerer als einzelnes Magistratsmitglied zu übertragen. Aus der bisher gelebten Praxis hier vor Ortsind keine Umstände erkennbar, die dagegensprechen könnten.“

 

Vorbild vergleichbare hessische Städte

Um die im Vorfeld von der SPD gegen den Entschlussgeäußerten Bedenken zu beseitigen, wurde auf andere hessische Städte, die ihrer Größe nach mit Kassel vergleichbar sind, geschaut. Dazu zählen Darmstadt, Wiesbaden, Hanau und Gießen. In all diesen Städten ist ein solcher Beschluss bereits gefasst worden. Und: „In all diesen Städten werden die Oberbürgermeister von der SPD gestellt.“